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Dichtheitsprüfung

Als Betreiber Ihrer abwassertechnischen Anlage sind Sie in der Pflicht, sämtliche im Erdreich verlegten Abwasserleitungen, Einstiegsschächte und Inspektionsöffnungen auf Schäden und undichte Stellen zu überprüfen.

Die einzuhaltende Frist und das Prüfverfahren ist abhängig von der Art des Abwassers (industriell/gewerblich oder häuslich), ob sich Ihre abwassertechnische Anlage in einem ausgewiesenen oder geplanten Wasserschutzgebiet befindet, Sie einen Neubau errichten, Ihre Anlage sanieren, oder wesentliche Änderungen an Ihrer bestehenden Anlage durchführen lassen.

Unabhängig davon kann die Gemeinde über mögliche Abweichungen in Prüf- und Sanierungsfristen nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall entscheiden.

Was ist eine Dichtheitsprüfung?

Eine Dichtheitsprüfung dient zur Feststellung der Funktionsfähigkeit, Standsicherheit und Dichtheit häuslicher, öffentlicher, industrieller oder gewerblicher Abwasseranlagen, damit aus ihr keine eventuellen Gefahren oder Belästigungen entstehen können.

Welche Prüfverfahren sind vorgesehen?

I. Optische Inspektion DIN 1986-30 (KA) / TV-Untersuchung
II. Befüllstandsmessung (vereinfachtes Druckprüfverfahren)
III. Physikalische Druckprüfung mit Luft oder Wasser

I. Optische Inspektion nach DIN 1986-30 (KA) / TV-Untersuchung
Die optische Inspektion wird mit einer Kanalfernsehuntersuchung durchgeführt. Bei dieser Prüfungsart werden spezielle Kamerasysteme eingesetzt, die in der Lage sind auch verzweigte Abwasserleitungen mit hoher Bildqualität zu untersuchen. Eingesetzt werden die Kameras ab Einsteigeschacht oder von einer Inspektionsöffnung ausgehend.

II. Befüllstandsmessung (vereinfachtes Druckprüfverfahren / DR 2)
Bei einer Befüllstandsmessung werden die Abwasserleitungen erst an tiefster Stelle abgesperrt, um sie dann am höchsten Punkt (z.B. ein Bodenablauf) mit Wasser aufzufüllen. Bis zum Ende der Prüfzeit füllt der Sachverständige die Leitungen ggf. immer wieder mit Wasser auf. Wird dabei die Toleranzgrenze der zugeführten Wassermenge überschritten, so gilt die Leitung als undicht.

III. Physikalische Druckprüfung mit Luft oder Wasser (DR 1)
Vor der Anwendung dieses Prüfverfahrens wird grundsätzlich eine optische Inspektion durchgeführt. Anschließend werden bei der physikalischen Druckprüfung die Abwasserleitungen mit Dichtungselementen abgesperrt und mit Druckluft bzw. Wasser befüllt. Bleibt der Druckluft- oder Wasserverlust im Rahmen der zulässigen Toleranz, gelten die Leitungen als dicht.

Impressionen

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Zertifikat Dichtheitsprüfung
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Zertifikat Dichtheitsprüfung Hamburg